Kollektivvertrag für angestellte im baunebengewerbe

Der Kodex verknüpft die Angemessenheit speziell mit den Tarifverhandlungen. Der Vorstand muss entscheiden, ob die Einheit für die Tarifverhandlungen geeignet ist, die auf die Zertifizierung folgen, wenn die Arbeitnehmer sich für die Vertretung entscheiden. Vorschlag: Der Board sollte die Anträge auf Zertifizierung von Handwerkern weder auf das jeweilige Handwerk beschränken, das verfassungsrechtlich für die Vertretung dieser Arbeitnehmer zuständig ist, noch auf die in der bestehenden Registrierungsbescheinigung genannten Handwerksgewerkschaften. Die meisten Bauarbeiter, die sich für die Gewerkschaftsvertretung entscheiden, wählen die Baugewerkschaft, die ihrem Handwerk entspricht. Die Industriegewerkschaften haben in diesem Bereich wenig organisiert. Gewerkschaftliche Bauarbeiter halten ihren Handwerksgewerkschaften eine starke Loyalität nach. Teilweise ist dies auf die Anmiethallen, die Gesundheits-, Sozial- und Rentenleistungen und die sozialen Einrichtungen zurückzuführen, die diese Gewerkschaften anbieten. Durch die Übergangsverordnung für die Bauindustrie hat sich der größte Teil der Branche für Registrierungsverhandlungen entschieden. Daher muss für die meisten Bauarbeiter eine tarifgerechte Tarifeinheit sein, die zum Registrierungsverhandlungssystem passt. Handwerker arbeiten in vielen Berufen, die außerhalb der Definition des Arbeitsgesetzbuches für die Bauindustrie liegen. Die Vielfalt dieser Arbeitssituationen und die Arbeitgeber, die sie beschäftigen, machen es unerwünscht, eine Politik der Tarifeinheit so fest wie für die Bauindustrie zu verfolgen.

In einigen Bereichen der Beschäftigung ohne Bautätigkeit hält der Board eine relativ entschlossene Politik für wünschenswert. In anderen Bereichen kann die Kammer nur die Faktoren beschreiben, die ihr Urteil beeinflussen werden. Die Kammer muss die frage der zuständigen Verhandlungseinheit für jeden Einzelfall nach Prüfung der Umstände des jeweiligen Arbeitgebers und der Arbeitnehmer zu entscheiden haben. Bei der Entscheidung, ob eine dieser Einheiten angemessen ist, würde der Board die Größe und Struktur der Arbeitskräfte des Arbeitgebers berücksichtigen. Sie würde auch alle früheren Verhandlungsgeschichten, Zertifizierungen und Vereinbarungen sowie die Wünsche der Arbeitnehmer im Handwerk, die innerhalb der Arbeitskräfte vertreten sind, berücksichtigen. Vor der Gewährung von b) oder c) möchte die Kammer davon überzeugt werden, dass die Wahrscheinlichkeit von Zuständigkeitsproblemen zwischen den beiden Berufen, weder aufgrund der Art der Arbeit, noch aufgrund einer festen Streitbeilegungsvereinbarung zwischen den beiden Gewerkschaften gering ist. Der Board müsste sich davon überzeugen, dass die vorgeschlagene Einheit hinsichtlich der Größe und Kontinuität der Arbeitskräfte dieses Handels eine tragfähige Einheit ist.

Comments are closed.